Für wen ist unsere Tafel da?

Alle bedürftigen Menschen aus dem Freien Grund sind berechtigt bei der Tafel Neunkirchen einzukaufen.

Als hilfsbedürftig gilt, wer folgende Leistungen erhält:

  • SBG II (Grundsicherung für Arbeitssuchende, Hartz IV)
  • SGB XII (Sozialhilfe)
  • § 27a Bundesversorgungsgesetz (Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt)
  • § 6a Bundeskindergeldgesetz (Kindergeldzuschlag)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Auch ein zu geringes Arbeitseinkommen, eine geringe Rente, BAFÖG-Bezug und ähnliche Einkommensverhältnisse können zum Einkauf bei der Tafel berechtigen.

Wir müssen die Bedürftigkeit prüfen. Dazu benötigen wir Ihren gültigen Lichtbildausweis, sowie einen aktuellen Leistungs- oder Einkommensnachweis. Die Hilfsbedürftigkeit prüfen wir zu den Ausgabezeiten, freitags zwischen 15:00 und 16:30 Uhr.

Gerne stellen wir Ihnen nach Prüfung der Unterlagen eine Berechtigungskarte für unsere Ausgabe aus.

 


Wie funktioniert die Tafelausgabe?

Die Ausgabe findet freitags in der Zeit zwischen 15:00 und 16:30 Uhr statt. Beim Eintreffen erhalten Sie eine Nummer. Diese Nummer wird aufgerufen. Bitte achten Sie auf die gültigen Regelungen zum Schutz vor Corona.

Legen Sie beim Eintreten Ihre Berechtigungskarte vor und bringen Sie bitte ausreichend Taschen mit. Diese können wir nicht zur Verfügung stellen.

 


Was erhalten Sie an der Tafel?

Wir sind bemüht ein ausgewogenes Angebot an Lebensmitteln zur Verfügung zu stellen. Da wir aber auf die Spenden des Handels angewiesen sind, kann die Menge und Auswahl variieren. Jeder bekommt eine vorgepackte Kiste, abhängig von der Größe des Haushalts. Wer zuletzt kommt, bekommt die gleiche Menge und Qualität wie die ersten Kunden. Es besteht leider keine Möglichkeit Waren auszusuchen. Wenn Sie als Moslem registriert sind, erhalten Sie eine Kiste, die Ihren Speisevorschriften entspricht.